Im laufenden Bewilligungsverfahren zum diesjährigen «Marsch fürs Läbe» hat die Stadt Zürich auf die eingereichte Einsprache mit einem Gutachten der Polizei reagiert. Der Verein Marsch fürs Läbe hält im weiteren Verfahren an seiner Forderung fest, die Veranstaltung vom 19. September 2026 in der Innenstadt durchzuführen – im Sinne derselben Rechte und derselben Bewilligungspraxis, die auch für andere Demonstrationen in Zürich gelten.
Im Gutachten wird der Marsch fürs Läbe als Veranstaltung mit erhöhtem Sicherheitsrisiko dargestellt. Daraus wird abgeleitet, dass die Kundgebung keinen Platz in der Innenstadt erhalten soll. Diese Einschätzung weisen die Organisatoren zurück. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Lage sei das Thema des Marsches nicht gefährlicher als andere öffentliche Demonstrationen in Zürich.
«Der Marsch fürs Läbe wird seit 16 Jahren jeweils fristgerecht angemeldet und friedlich durchgeführt», so Beatrice Gall, Präsidentin des Marsches. Auch das Verhalten von Gegendemonstrationen unterscheide sich grundsätzlich nicht von anderen politischen Kundgebungen. Das gegen den Marsch gerichtete Gewaltpotenzial gehe aus denselben linksextremen Kreisen hervor, die auch bei anderen Veranstaltungen gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit mobilisieren.
Keine Einschränkung des Demonstrationsrechts
Aus Sicht der Marschorganisatoren dürfen Gegendemonstrationen keine Einschränkung der Bewilligungspraxis rechtfertigen – vielmehr müsse das Demonstrationsrecht geschützt werden. In diesem Zusammenhang verweisen die Organisatoren auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat festgehalten, dass in einer demokratischen Gesellschaft insbesondere bei kontroversen Themen unterschiedliche Standpunkte öffentlich geäussert und zur Kenntnis genommen werden können. Eine Gegendemonstration dürfe nicht dazu führen, dass die ursprüngliche Kundgebung in ihrem Demonstrationsrecht eingeschränkt werde.
Der Marsch fürs Läbe betont zudem die gesellschaftliche Dimension des Themas Schwangerschaftskonflikt und Abtreibung. Nicht nur Frauen sind von dem Thema betroffen, sondern auch Väter, Grosseltern, Geschwister, medizinisches Personal sowie weitere Personen im Umfeld. Das Thema wird gesellschaftlich oft verdrängt, obwohl es viele Menschen unmittelbar oder mittelbar betrifft. Gerade deshalb braucht es öffentliche Sichtbarkeit und Raum für gesellschaftliche Diskussion.
Der Marsch fürs Läbe fordert deshalb weiterhin einen Standort in der Zürcher Innenstadt – einen Ort, an dem die Veranstaltung wahrgenommen und gehört werden kann. Sollte die Stadt Zürich den Marsch in der Innenstadt bewilligen, wäre dies kein Sonderfall, sondern Ausdruck einer gleichberechtigten und konsistenten Demonstrationspraxis im Rahmen der in der Schweiz geltenden Grundrechte. Ein Blick ins Ausland zeigt zudem, dass vergleichbare Veranstaltungen in Städten wie Wien, Berlin und Paris regelmässig auf zentralen Plätzen und Strassen stattfinden.
